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Bürger entscheiden am Sonntag, 14. Mai, über Einrichtung einer Fußgängerzone in der Landshuter Neustadt

Bürger entscheiden am Sonntag, 14. Mai, über Einrichtung einer Fußgängerzone in der Landshuter Neustadt

Foto: Stadt Landshut (Verwendung mit Quellenangabe honorarfrei möglich)

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Abstimmungsbenachrichtigungen werden nach den Osterfeiertagen verschickt – Briefwahl ist voraussichtlich ab Montag, 17. April, im Foyer des Jugendamts möglich

„Sind Sie dafür, dass die Neustadt zwischen Regierungsstraße/Rosengasse und Bischof-Sailer-Platz zur Fußgängerzone wird?“: Diese Frage wird am Sonntag, 14. Mai, per Bürgerentscheid beantwortet. Von 8 bis 18 Uhr sind dann alle wahlberechtigten Landshuterinnen und Landshuter zur Stimmabgabe aufgerufen. Über eine Alternative zu diesem Bürgerbegehren haben die Wähler dagegen nicht zu befinden: Entsprechende Initiativen der Freien Wähler beziehungsweise eines interfraktionellen Bündnisses unter Führung von CSU/LM/JL/BfL für ein mögliches Ratsbegehren hatten am 24. März nicht die erforderliche Mehrheit im Stadtratsplenum erhalten.

Mit dem Versand der Abstimmungsbenachrichtigungen für den Bürgerentscheid wird die Stadt laut Richard Babel, Leiter des Einwohner- und Standesamts, unmittelbar nach den Osterfeiertagen beginnen, also am Dienstag, 11. April. „Wer sich für stimmberechtigt hält und bis zum 22. April noch keine Abstimmungsbenachrichtigung bekommen haben sollte, wird gebeten, sich möglichst bis Ende April beim Bürgerbüro zu melden“, so Babel. Insgesamt sind übrigens etwa 55.000 Landshuterinnen und Landshuter zur Teilnahme am Bürgerentscheid aufgerufen. Wie bei allen Wahlen auf kommunaler Ebene in Bayern üblich sind dabei nicht nur Deutsche wahlberechtigt, sondern auch Staatsangehörige anderer EU-Mitgliedsländer.

Selbstverständlich können die Wahlberechtigten auch beim Bürgerentscheid ihre Stimme per Brief abgeben. Die entsprechenden Anträge finden sich entweder auf der Rückseite der Abstimmungsbenachrichtigung oder stehen über einen dort aufgedruckten QR-Code auch online zur Verfügung. Über die Stadt-Website ist der Briefwahlantrag unter www.landshut.de/briefwahl abrufbar. Briefwahl ist außerdem voraussichtlich ab Montag, 17. April, auch im Foyer des Jugendamts im Rathaus 2, Gebäude an der Luitpoldstraße 29b (Weg ausgeschildert) möglich.

Foto: Stadt Landshut (Verwendung mit Quellenangabe honorarfrei möglich)

Bildtext: Ein Muster des Stimmzettels für den Bürgerentscheid am 14. Mai 2023.

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