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Anzeige nach dem bayerischem Jagdgesetz

Polizei Warnlicht

Symbolbild Bundespolizei

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GOTTFRIEDING, LKR. DINGOLFING-LANDAU.

Am 23.01.2023 erschien ein 52-jähriger Mann bei der Polizeiinspektion Dingolfing. Er wollte sich für einen Wildunfall eine Unfallbescheinigung ausstellen lassen. Der Mann hatte mit seinem Pkw am 14.01.2023 auf der Kreisstraße DGF 15 ein Reh erfasst, welches verletzt von der Unfallstelle wegrannte. Statt die Polizei oder den Jagdpächter zu informieren, fuhr er einfach weiter. Gegen den Mann wurde nun eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das bayerische Jagdgesetz erstattet. Jeder Unfall mit Schalenwild muss sofort, also ohne schuldhaftes Verzögern, der Polizei oder dem Jagdpächter gemeldet werden. 000672236

Fahren ohne Fahrerlaubnis

GOTTFRIEDING, LKR. DINGOLFING-LANDAU.

Bei einer Verkehrskontrolle auf der Hauptstraße wurde durch Beamte der Polizeiinspektion Dingolfing um 13:55 Uhr ein Pkw angehalten. Der Fahrer, ein 29-jähriger Mann, konnte den Beamten keinen Führerschein vorweisen. Es stellte sich heraus, dass der 29-Jährige nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Die Weiterfahrt wurde unterbunden. Gegen den Mann wurde ein Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. 000685234

Fahrer ohne Führerschein und unter Drogen unterwegs

REISBACH, LKR. DINGOLFING-LANDAU.

Am 23.01.2023 gegen 16:20 Uhr wurde in Reisbach ein 39-jähriger Mann mit seinem Pkw einer Verkehrskontrolle unterzogen. Die Beamten der Polizeiinspektion Dingolfing stellten dabei fest, dass der Mann drogentypische Ausfallerscheinungen zeigte. Bei einem freiwilligen Drogentest versuchte der 39-Jährige, seinen Urin mit Toilettenwasser auszutauschen. Dabei wurde er von den aufmerksamen Beamten beobachtet. Die versuchte Täuschung flog auf. Es wurde eine Blutentnahme durchgeführt und die Weiterfahrt unterbunden. Weitere Ermittlungen ergaben, dass der Mann nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Gegen den 39-jährigen Autofahrer wurde nun Strafanzeige wegen diverser Delikte erstattet.000698232

Pressebericht der PI Dingolfing vom 24.01.2023

Symbolbild © Bundespolizei

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