NEUFAHRN I.NB./LKR. LANDSHUT: Ein Pkw-Fahrer wurde Freitagnacht einer allgemeinen Verkehrskontrolle unterzogen. Hierbei ergab ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest einen Wert im Bereich einer Ordnungswidrigkeit. Deshalb wurde ein gerichtsverwertbarer Atemalkoholtest veranlasst. Dem Pkw-Fahrer wurde die Weiterfahrt durch die eingesetzten Polizeibeamten untersagt. Den Fahrer erwartet nun ein Bußgeld, sowie ein Fahrverbot.
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20230916 – Pressebericht der PI Rottenburg vom 16.09.2023
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