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Wussten Sie schon …, dass Bioplastik nicht immer in den Biomüll darf?

…, dass Bioplastik nicht immer in den Biomüll darf?

© VZ NRW

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Immer mehr Kunststoff-Produkte werden mit dem Hinweis „kompostierbar“, „biologisch abbaubar“ oder „aus nachwachsenden Rohstoffen“ beworben. Da liegt der Gedanke nahe, dass Kaffeekapseln oder To-go-Becher aus sogenanntem Bioplastik ganz einfach über den Biomüll entsorgt werden können.

Jedoch sind solche Produkte von den Kommunen in der Biotonne oft nicht erwünscht.  Der Grund: „Sie verrotten meist nicht in der kurzen Zeit im Kompostwerk. Häufig werden sie auch als Störstoffe aussortiert und verbrannt, denn in den Anlagen können sie nicht von normalem Plastik unterschieden werden“, erläutert Philip Heldt, Referent für Ressourcenschutz bei der Verbraucherzentrale NRW. Selbst die kompostierbaren Plastiktüten, die speziell für organische Küchenabfälle angeboten werden, sind vielerorts nicht in der Biotonne erlaubt.

Informationen darüber, was jeweils in die Biotonne darf und was nicht, liefern die Websites der lokalen Entsorger oder die Abfallberatung, die es in vielen Kommunen gibt. Mancherorts sind auch gekochte Speisereste, Öle, Fette sowie tierische Produkte zugelassen. Das hängt davon ab, wie die Bioabfälle anschließend verwertet werden.

Zum Sammeln des Biomülls in der Küche empfiehlt die Verbraucherzentrale NRW entweder kleine Gefäße, die direkt in die Tonne oder auf den eigenen Kompost entleert werden, oder spezielle reißfeste Papiertüten.

Mehr Infos unter www.verbraucherzentrale.nrw/node/42521

Bild: © VZ NRW

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