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Datenschutz bremst, Digitalisierung hilft Abgeordneter Radlmeier informiert sich bei Staatsanwaltschaft

Datenschutz bremst, Digitalisierung hilft Abgeordneter Radlmeier informiert sich bei Staatsanwaltschaft
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Landshut. Über 62.000 Verfahren hatte die Staatsanwaltschaft Landshut im vergangenen Jahr zu bewältigen. Wie dabei auch Jugendliche helfen, das besprachen Landtagsabgeordneter Helmut Radlmeier (CSU) und der Leitende Oberstaatsanwaltschaft Georg Freutsmiedl. Außerdem kamen die Hemmnisse wie der Datenschutz und Erleichterungen durch die Digitalisierung zur Sprache.

Im Rahmen seiner „Justiz-Tour“ besucht Radlmeier derzeit die Justiz-Behörden in der Region. Nach dem Auftakt bei Amtsgerichts-Direktor Theo Ziegler stand nun ein Austausch mit dem Leitenden Oberstaatsanwaltschaft Georg Freutsmiedl auf dem Programm. Seit einem Jahr ist Freutsmiedl im Amt. Der Einstieg fiel dem Leitenden Oberstaatsanwalt leicht, da seine Karriere seinerzeit bei der Staatsanwaltschaft begann. Außerdem hat er fast alle derzeitigen Abteilungsleiter in Landshut selbst ausgebildet. Zudem: „Ich habe ein gut geführtes Haus von meinem Vorgänger übernommen“, unterstrich Freutsmiedl.

Wie wichtig das ist, wurde im Gespräch allein schon anhand der schieren Anzahl an Ermittlungsverfahren deutlich: „Im vergangenen Jahr waren wir mit rund 42.000 Verfahren gegen Personen beschäftigt“, erläuterte Freutsmiedl. Damit aber nicht genug: „Hinzu kamen noch über 20.000 Verfahren gegen Unbekannt“, so der Leitende Staatsanwalt.

Flut an Verfahren

Zu stemmen haben diese Flut an Verfahren die 46 Staatsanwältinnen und Staatsanwälte der Landshuter Staatsanwaltschaft. Die Arbeitsbelastung sei dementsprechend groß, weshalb es mehr Personal brauche, machte Freutsmiedl deutlich. Helmut Radlmeier sieht das genauso: „Die Justiz muss weiter verstärkt werden. Deshalb haben wir im vergangenen Jahr 120 neue Stellen beschlossen. Mit dem diesjährigen Haushalt sollen weitere 150 Stellen in der Justiz hinzukommen. Das darf in meinen Augen aber nicht das Ende der Fahnenstange sein“, bekräftigte Radlmeier.

Freutsmiedl und Radlmeier waren sich auch darin einig, dass man Hemmnisse, die im Alltag Personal binden, abbauen müsse. So etwa der Datenschutz und die Berichtspflichten, mit denen die Staatsanwaltschaft konfrontiert wird. Die ohnehin schon hohen Datenschutz-Auflagen in Deutschland seien in den letzten Jahren noch weiter gestiegen. Der Aufwand für Beantragungen, Berichte und Begründungen müsse daher rasch auf ein verträgliches Maß zurückgefahren werden, forderte Freutsmiedl.

Eine enorme Arbeitserleichterung sei dagegen die Digitalisierung: „Dank der elektronischen Akte müssen wir nicht mehr ordnerweise Unterlagen in den Umlauf geben“, hielt Freutsmiedl fest. Diesen Weg solle man konsequent weitergehen, waren Radlmeier und Freutsmiedl einer Meinung.

Schüler sprechen Recht

Zur Sprache kam auch eine Landshuter Besonderheit: das Schülergericht, das 2017 als erstes in Niederbayern gestartet ist. Bei Schülergerichten sprechen Schüler mit jugendlichen Straftätern über deren Taten und vereinbaren beispielsweise erzieherische Maßnahmen. Der Wunsch des Schülergerichts wird anschließend von der Staatsanwaltschaft bei ihrer abschließenden Entscheidung berücksichtigt. In Landshut habe man damit sehr gute Erfahrungen gemacht, berichtete Freutsmiedl. Die Schülergerichte hätten einen mehrfachen Nutzen: Zum einen hat es auf den Angeklagten eine größere Wirkung, weil Gleichaltrige seine Tat ‚verurteilen‘. Zum anderen erhalten die ‚Richter‘ einen guten Einblick in das Rechtssystem und lernen staatliches Handeln und Behörden kennen. „Das Schülergericht ist absolut positiv zu bewerten“, resümierte Freutsmiedl. „Ich finde es vorbildlich, wenn Schüler so Verantwortung übernehmen. Gleichzeitig wächst dadurch schon in jungen Jahren das Verständnis von Recht und Unrecht“, fasste Radlmeier zusammen.

Bildunterschrift (v.r.): Über die Arbeit der Landshuter Staatsanwaltschaft informierte sich Landtagsabgeordneter Helmut Radlmeier (CSU) beim Leitenden Oberstaatsanwalt Georg Freutsmiedl.

Foto: Josef Amann (frei zur Verwendung bei Angabe der Quelle).

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