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Wenn es ernst wird: So sorgen Sie für den Pflegefall vor

Wenn es ernst wird: So sorgen Sie für den Pflegefall vor

Bildrechte: Wort & Bild Verlagsgruppe Fotograf: Getty Images/Cavan Images

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Manchmal kann es ganz schnell gehen: Ein Sturz, ein Unfall – schon wird ein Angehöriger zum Pflegefall. Und jetzt? Sorgen Sie vor!, schreibt die aktuelle Ausgabe des Apothekenmagazins „Senioren Ratgeber“.

Das Wichtigste: Kein Tabu aus dem Thema machen. Heike Hambsch, Pflegeberaterin im Pflegestützpunkt Bad Dürkheim, hat einen Tipp für Ältere: „Schaffen Sie einen schönen Rahmen für ein Gespräch mit Ihren Angehörigen, laden Sie sie zu sich zum Essen ein, sagen Sie vorab, dass Sie über Ihre Zukunft reden wollen.“

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Viele glauben, dass der Ehepartner im Fall der Fälle automatisch alles entscheiden darf. Doch das stimmt nicht. Die Vertrauensperson braucht die nötigen Vollmachten. Neben der Patientenverfügung ist auch eine Vorsorgevollmacht wichtig.

Es lohnt sich auch, frühzeitig zu prüfen, ob die Immobilie altersgerecht ist. Wenn eine Renovierung ansteht, etwa ein neues Bad, kann man das gleich barrierefrei gestalten.

Angehörige wissen oft gar nicht, was sie beim Pflegen alles beachten müssen und haben daher Anspruch auf kostenlose Pflegekurse. Infos zu den Anbietern gibt es bei der Pflegekasse oder beim Pflegestützpunkt. In Akutsituationen können alle Arbeitnehmer ohne Vorankündigung bis zu zehn Tage unbezahlten Urlaub nehmen.

Trotzdem ist es nicht immer einfach für pflegende Angehörige, Hilfe zu bekommen: „Oft findet man überhaupt keinen Anbieter, denn die Pflegedienste finden kein Personal. Dann müssen die pflegenden Angehörigen die Versorgung selbst stemmen“, sagt Edeltraut Hütte-Schmitz, geschäftsführender Vorstand von „wir pflegen“ e. V., einer Interessenvertretung pflegender Angehöriger.

Und: Pflege ist teuer! Seniorinnen und Senioren mit niedriger Rente haben Anspruch auf ergänzende Sozialleistungen wie „Grundsicherung“ oder „Hilfe zur Pflege“.

Senioren Ratgeber

Quelle: https://www.presseportal.de/pm/52678/5481034?utm_source=directmail&utm_medium=email&utm_campaign=push

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„Titelbild SeniorenRatgeber 4/2023“ Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke bis zum 31.03.2026 zulässig, jedoch ausschließlich mit Bezug auf die ursprüngliche Meldung und nur mit vollständigem Bildrechtehinweis. / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/52678 / Die Verwendung dieses Bildes für redaktionelle Zwecke ist unter Beachtung aller mitgeteilten Nutzungsbedingungen zulässig und dann auch honorarfrei. Veröffentlichung ausschließlich mit Bildrechte-Hinweis. Bildrechte: Wort & Bild Verlagsgruppe Fotograf: Getty Images/Cavan Images

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