Schutz eines einzigartigen Kulturdenkmals erfordert neue Rahmenbedingungen für Veranstaltungen
Der Rathausprunksaal zählt zu den bedeutendsten historischen Veranstaltungsräumen Deutschlands. Um diesen außergewöhnlichen Ort dauerhaft erhalten und weiterhin für kulturelle Veranstaltungen nutzen zu können, wird die Stadt Landshut die Vergabe und Nutzung des Prunksaals künftig neu ordnen. Grundlage hierfür sind abgestimmte Bewertungen der mit dem Gebäude befassten Fachleute der Stadtverwaltung.
Hintergrund der Neuausrichtung ist insbesondere die besondere Situation des Rathauses selbst. Das Rathaus ist in erster Linie Verwaltungsgebäude und nicht Veranstaltungsstätte. Täglich finden dort Verwaltungsbetrieb, Bürgerservice, Besprechungen und Gremiensitzungen statt. Gleichzeitig werden neben dem Prunksaal auch die Große Rathausgalerie, die Kleine Rathausgalerie und das Rathausfoyer regelmäßig für Ausstellungen, Empfänge und kulturelle Veranstaltungen genutzt. Die Vielzahl dieser Nutzungen führt zu hohen organisatorischen Anforderungen und verlangt eine deutlich stärkere Koordination als bisher.
Hinzu kommt, dass das Rathausgebäude in den kommenden Jahren vor erheblichen Herausforderungen steht. Notwendige bauliche Maßnahmen, insbesondere im Bereich des Brandschutzes, können derzeit nicht im ursprünglich vorgesehenen Umfang umgesetzt werden und müssen sich in weiten Bereichen auf den zwingend zu gewährleistenden Personenschutz beschränken. Umso wichtiger ist es, im laufenden Betrieb verantwortungsvoll zu handeln und frühzeitig Maßnahmen zu ergreifen, die Sicherheit, Gebäudeschutz und Nutzbarkeit dauerhaft gewährleisten.
Ein besonderer Schutzanspruch ergibt sich aus der herausragenden kulturhistorischen Bedeutung des Rathausprunksaals. Der Saal gehört zu den wenigen nahezu vollständig und ohne Zerstörungen während des Zweiten Weltkriegs erhaltenen historistischen Rathausfestsälen des 19. Jahrhunderts in Deutschland. Zwischen 1876 und 1880 wurde er von Georg von Hauberrisser, dem späteren Erbauer des Münchner Neuen Rathauses, neugotisch ausgestaltet. Die monumentalen Wandgemälde bedeutender Münchner Historienmaler zeigen die Landshuter Hochzeit von 1475. Damit verbindet der Saal auf einzigartige Weise einen authentischen historischen Schauplatz mit einer bis heute vollständig erlebbaren, äußerst hochwertigen künstlerischen Gesamtkonzeption. Diese Verbindung aus mittelalterlichem Rathaus, Originalschauplatz der Landshuter Hochzeit, hochwertiger historistischer Ausstattung und fortdauernder Nutzung als Veranstaltungsort macht den Landshuter Rathausprunksaal zu einem kulturhistorischen Alleinstellungsmerkmal weit über die Region hinaus.
Künftig wird die Stadt daher bereits vor einer Vergabe umfangreichere Informationen zu Ablauf, Aufbau, Proben, Anlieferungen, Nebenraumbedarf, Technik und Personal einer Veranstaltung erheben. Ziel ist es, die Auswirkungen auf Gebäude, Verwaltungsbetrieb und Sicherheitsanforderungen frühzeitig beurteilen zu können.
Auch im Bereich der Veranstaltungstechnik werden die Vorgaben präzisiert. Grundsätzlich ist die vorhandene technische Infrastruktur des Rathausprunksaals zu nutzen. Zusätzliche technische Einbauten, insbesondere im Bereich Beleuchtung, Beschallung und Bühnentechnik, werden künftig nur noch in besonders begründeten Ausnahmefällen und nach eingehender fachlicher Prüfung zugelassen.
Hintergrund hierfür ist, dass die technische Infrastruktur des historischen Gebäudes nicht für den regelmäßigen Betrieb umfangreicher externer Veranstaltungstechnik ausgelegt ist. Auf- und Abbauten mit zusätzlichen Soundanlagen, Beleuchtungs- und Bühnensystemen führen regelmäßig zu längeren Vorhalte- und Aufbauzeiten, bringen Fremdgeräte in den historischen Raum und erschweren die Nutzung des Prunksaals als touristisch bedeutsamen und stark frequentierten Ort.
Zudem erhöhen zusätzliche Verkabelungen und technische Installationen den organisatorischen Aufwand bei der Sicherstellung eines geordneten Veranstaltungsbetriebs. Aspekte des Brand- und Personenschutzes, die jederzeit uneingeschränkte Nutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen, versicherungsrechtliche Fragestellungen sowie der schonende Umgang mit der historischen Ausstattung und Bausubstanz sind hierbei gleichermaßen zu berücksichtigen. Die neuen Vorgaben dienen deshalb dazu, Sicherheitsrisiken zu reduzieren, Nutzungskonflikte zu vermeiden und den langfristigen Erhalt des Gebäudes zu unterstützen.
Die Weiterentwicklung der Nutzung des Rathausprunksaals ist zugleich Teil einer umfassenderen Betrachtung der städtischen Veranstaltungsinfrastruktur. Die Stadt Landshut arbeitet derzeit an einem ganzheitlichen Konzept für ihre Veranstaltungsräume. Ziel ist es, künftig für unterschiedliche Veranstaltungsformate, Teilnehmerzahlen und technische Anforderungen passgenaue und aufeinander abgestimmte Angebote machen zu können.
In diesem Zusammenhang wird auch die Digitalisierung der Vergabeprozesse vorangetrieben. Veranstalterinnen und Veranstalter sollen ihre Anfragen künftig über ein Online-Formular einreichen können. Dadurch können die Anforderungen einer Veranstaltung frühzeitig und einheitlich erfasst sowie geeignete Räumlichkeiten schneller vorgeschlagen werden.
Darüber hinaus wird im Rahmen der laufenden Haushaltskonsolidierung die Gebührenstruktur für städtische Veranstaltungsräume überprüft und aktualisiert. Dabei soll auch untersucht werden, ob für in Landshut ansässige eingetragene Vereine sowie echte Benefizveranstaltungen mit vollständiger Weitergabe der Erlöse an gemeinnützige Zwecke künftig vergünstigte Konditionen geschaffen werden können. Entsprechende Modelle befinden sich derzeit in der Prüfung.
Oberbürgermeister Dr. Thomas Haslinger erklärt hierzu: „Der Rathausprunksaal ist der bedeutendste historische Veranstaltungsort unserer Stadt und ein wesentlicher Bestandteil unseres kulturellen Erbes. Gleichzeitig stehen wir in der Verantwortung, ein sensibles historisches Gebäude zu schützen, die Sicherheit der Besucherinnen und Besucher zu gewährleisten und den Verwaltungsbetrieb aufrechtzuerhalten. Die neuen Regelungen schaffen hierfür einen klaren und verlässlichen Rahmen. Sie dienen dem Ziel, diesen einzigartigen Veranstaltungsort auch für kommende Generationen zu bewahren und weiterhin nutzbar zu halten.“
Der Rathausprunksaal soll auch weiterhin für kulturelle Veranstaltungen zur Verfügung stehen. Die neuen Regelungen dienen einer verantwortungsvollen Nutzung eines historischen Ortes von herausragender Bedeutung. Dadurch wird sichergestellt, dass der Rathausprunksaal auch künftig seine Rolle als einer der wichtigsten kulturellen Veranstaltungsorte der Region erfüllen kann.
Foto: Stadt Landshut (Verwendung mit Quellenangabe honorarfrei möglich)
Bildtext: Die Stadt Landshut ordnet die Vergabe und Nutzung des Rathausprunksaals neu.

