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Ab 05.01. – Höhere Abfallgebühren für Bauschutt

Ab 05.01. - Höhere Abfallgebühren für Bauschutt

Landkreis Landshut

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Preisanpassung soll die Kosten decken

Ab dem 05. Januar 2023 erhöhen sich im Landkreis Landshut die Gebühren für die Anlieferung von verwertbarem Bauschutt. Das hat der Kreistag in seiner jüngsten Sitzung beschlossen und der entsprechenden Änderung der Gebührensatzung zugestimmt. 

Der Landkreis Landshut betreibt sowohl in Geisenhausen als auch in Inkofen und Rottenburg eine Bauschuttannahmestelle. Dort können private und gewerbliche Anlieferer verwertbaren Bauschutt, wie reinen Ziegel- und Betonabbruch, Pflastersteine, Natursteine usw. abgeben. Die mineralischen Abfälle werden dann entsprechend aufbereitet und als geprüftes, güteüberwachtes und zertifiziertes Recyclingmaterial wieder zum Verkauf angeboten. Dieses Material dient dann beispielsweise dem landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Wegebau, der Flächen- und Parkplatzbefestigung oder dem Unterbau an geeigneten Standorten. 

„Der Rechnungsprüfungsausschuss hielt die Anpassung der seit 2018 unveränderten Gebührensatzung für erforderlich“, so Gernot Geißler, Leiter der Abfallwirtschaft im Landratsamt Landshut. Bisher lag das durchschnittliche Defizit bei 73 000 € pro Jahr. Mithilfe der neuen Gebühren sollen die beiden Bauschuttannahmestellen künftig kostendeckend arbeiten.

Gebühren ab 05.01.2023:

Annahme von verwertbarem Bauschutt:            13,00 € pro m³

Verkauf von zertifiziertem Recycling-Material:     9,50 € pro m³ 

(Carina Weinzierl, Pressesprecherin Landkreis Landshut)

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