Fristende für Führerschein-Pflichtumtausch naht

Fristende für Führerschein-Pflichtumtausch naht
Teilen

Die Frist für Geburtsjahrgänge ab 1971 läuft noch bis 19. Januar 2025

Bis 19. Januar kommenden Jahres müssen alle alten Führerscheine, die berühmten grau- oder rosafarbenen „Lappen“, der Geburtsjahrgänge 1971 und später umgetauscht werden. Die Fahrerlaubnisbehörde bittet deshalb alle Betroffenen, zeitnah den Umtausch zu beantragen, damit die neuen Dokumente ausgestellt werden können. Wer bereits einen Scheckkartenführerschein besitzt, muss den Umtausch noch nicht durchführen. Sollten Autofahrerinnen und Autofahrer feststellen, dass sie einen alten Führerschein der Geburtsjahrgänge 1953 bis 1970 noch nicht umgetauscht haben, muss der entsprechende Antrag schnellstmöglich gestellt werden. Die Geburtsjahrgänge vor 1953 haben noch bis 19. Januar 2033 Zeit.

Unter www.landshut.de/altfuehrerscheintauschbesteht die Möglichkeit zur Online-Beantragung des Umtausches. Anschließend muss der Altführerschein lediglich entweder per Post oder durch Einwurf in den Briefkasten der Führerscheinstelle der Stadt Landshut eingereicht werden. Sobald der Zahlungseingang erfolgt ist, wird der neue EU-Kartenführerschein bei der Bundesdruckerei bestellt. Anschließend wird er nach Hause versandt.

Alle Informationen zum Pflichtumtausch sind unter www.landshut.de/fuehrerscheinumtausch zu finden. Für die Antragstellung wird ein biometrisches Passfoto, ein gültiger Ausweis beziehungsweise Pass sowie der bisherige Führerschein benötigt. Termine zum Umtausch können unter www.landshut.de/fahrerlaubnisundzulassung vereinbart werden.

Falls der alte Führerschein nicht von der Stadt Landshut ausgestellt wurde, müssen Betroffene bei der ausstellenden Behörde eine Karteikartenabschrift anfordern und diese direkt an die Führerscheinstelle in Landshut übersenden lassen. Bei Fragen ist die Stadt per E-Mail an fuehrerscheinstelle@landshut.de oder telefonisch unter 0871-882545erreichbar.

Foto: Stadt Landshut (Verwendung mit Quellenangabe honorarfrei möglich)

Bildtext: Bis 19. Januar kommenden Jahres müssen alle alten Führerscheine der Geburtsjahrgänge 1971 und später umgetauscht werden.

weitere Beiträge