Neuer Behindertenbeirat für die Stadt

Schöffen und Jugendschöffen gesucht Interessierte können ihre Bewerbung bei der Stadtverwaltung einreichen
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Interessierte können sich noch bis 5. Mai beim Sozialamt im Rathaus 2 melden

Im Mai soll im Rahmen einer Delegiertenversammlung ein neuer Behindertenbeirat für die Stadt Landshut gewählt werden. 24 Delegierte wurden bereits in der gestrigen Sitzung des Sozialausschusses bestellt. Die Mitglieder der Delegiertenversammlung wählen in ihrer ersten Sitzung, die für 9. Mai in den Stadtsälen Bernlochner geplant ist, aus ihrer Mitte die Mitglieder des neuen Behindertenbeirats. Die Amtszeit des Gremiums beträgt drei Jahre.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger haben noch bis 5. Mai die Gelegenheit, sich als Delegierte aufstellen zu lassen und in den Behindertenbeirat gewählt zu werden. Sie müssen Bürger der Stadt und zur Übernahme eines Ehrenamtes berechtigt sein. Eine weitere Voraussetzung ist, dass entweder ein Grad der Behinderung von 50 bis 100 vorliegt und nachgewiesen werden kann oder eine entsprechende Gleichstellung besteht. Auch gesetzliche Vertreter von Menschen mit Behinderung können sich für diese Aufgabe melden.

Der Behindertenbeirat hat laut Satzung die Aufgabe, die Interessen der Menschen mit Behinderung oder von Behinderung bedrohter Mitbürgerinnen und Mitbürger zu vertreten und unterstützt sie zur gleichberechtigten Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft. Sowohl die Tätigkeit in der Delegiertenversammlung als auch im Behindertenbeirat ist ehrenamtlich.

Wer sich für diese Tätigkeit interessiert und sich gerne für Menschen mit Behinderung einbringen möchte, kann sich beim Sozialamt der Stadt Landshut, Luitpoldstraße 29 a, 2. Stock, Zimmer 208, melden. Personalausweis und Schwerbehindertenausweis beziehungsweise Gleichstellungsbescheid sind vorzulegen. Bei gesetzlichen Vertretern ist zusätzlich ein gültiger Betreuerausweis vorzulegen. Die Berücksichtigung erfolgt in der Reihenfolge der Meldung.

Foto: Stadt Landshut (Verwendung mit Quellenangabe honorarfrei möglich)

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