Geschichte der Heimat bewahren

Geschichte der Heimat bewahren
Teilen

Abgeordneter Radlmeier informiert sich über Ausgrabungen – Denkmalschutzgesetz wird geändert

Bayerbach. Seit dem Sommer gräbt das Team der Kreisarchäologie Landshut auf dem Gelände eines zukünftigen Baugebiets in Bayerbach. Belohnt wurden sie mit Funden aus der Jungsteinzeit und dem frühen Mittelalter. Um solche Relikte der Vergangenheit in Zukunft besser zu schützen, wird derzeit im Landtag über eine gesetzliche Änderung beraten. Mit Kreisarchäologen Dr. Thomas Richter tauschte sich Landtagsabgeordneter Helmut Radlmeier (CSU) dazu aus und besichtigte die Grabungen.

Auf den rund 3 Hektar hatten Richter und sein Team eigentlich eine jungsteinzeitliche Siedlung erwartet, wie es vor rund 10 Jahren im direkt benachbarten Baugebiet auch der Fall war. Dort fand man 7.000 Jahre alte Spuren einer Siedlung der ersten Bauern. Schon am vierten Tag der jetzigen Grabungen entdeckten sie aber ein bajuwarisches Gräberfeld. „Damit hatten wir nicht gerechnet“, bekannte Richter. Die Gräber stammen aus dem 7. Jahrhundert, also in etwa aus der Zeit, zu der der Ort Bayerbach zum ersten Mal erwähnt wird. „Wissen tut man es nie. Aber es ist sehr wahrscheinlich, dass wir hier einige der Gründer Bayerbachs gefunden haben“, führte der Kreisarchäologe aus. Eine Besonderheit des Areals sind drei große Grabhügel, die von zahlreichen Grabstätten umgeben sind. Außerdem fanden die Archäologen unter den mittelalterlichen Hinterlassenschaften doch noch ein Relikt aus der Jungsteinzeit: Ein Grab direkt im Keller eines jungsteinzeitlichen Hauses. Derartige Bestattungen sind aus der Jungsteinzeit vereinzelt bekannt und werden als Ahnenverehrung interpretiert. Rein zufällig sei der Jahrtausende jüngere Friedhof der Bajuwaren an der gleichen Stelle errichtet worden, führt Richter aus. Wer bei rund 50 Gräbern nun mit wertvollen Grabbeigaben rechnet, wird enttäuscht: „Die Gräber wurden alle schon kurz nach der Niederlegung der Toten geplündert“, berichtete Richter.

Plünderungen sind ein Problem

Doch Plünderungen sind auch im Hier und Jetzt ein Problem. „Fundstätten werden leider viel zu oft von Raubgräbern geplündert“, schilderte Richter. Außerdem würden häufig Funde aus anderen Bundesländern heimlich nach Bayern gebracht, um schließlich dort ‚gefunden‘ zu werden. Bayern ist dafür deshalb so attraktiv, weil hier Finder und Grundstückseigentümer jeweils die Hälfte des gefundenen Objektes erhalten.

In allen anderen Bundesländern ist das nicht der Fall. Dort wird durch das sog. Schatzregal automatisch der Staat Eigentümer des Fundguts. „Wir haben hier in Bayern eine klare Regelungslücke“, hielt Helmut Radlmeier, Mitglied im Landtags-Ausschuss für Wissenschaft und Kunst, fest. Noch – denn mit einer Änderung des Bayerischen Landesdenkmalschutzgesetzes soll ein Schatzregal eingeführt werden. „Ein Schatzregal ist dringend notwendig“, bekräftigte Richter.

Funde vor Ort ausstellen

In der Debatte müsse aber klar unterschieden werden zwischen Raubgräbern und den vielen Interessierten an der Heimatgeschichte, die mit Metallsonden unterwegs sind. Die Archäologie profitiert von ehrlichen Sondengängern, waren sich Radlmeier und Richter, die sich auch durch den Verein für Archäologie Landshut (ARLAN) kennen, einig. Für die Heimat-Interessierten müsste deshalb eine praktikable Lösung gefunden werden.

Weiterer Teil der geplanten Gesetzesänderung: Die Funde sollen vor Ort bei den Kommunen bleiben und als ein Stück lokaler Geschichte präsentiert werden können. „Das ist elementar wichtig“, befand Richter, „denn so kann jeder etwas über die Vergangenheit seiner Heimat erfahren“. Gerade die Region Landshut könne auf eine reiche Geschichte zurückblicken, da die Täler der Flüsse Isar, Laaber und Vils seit Jahrtausenden besiedelt sind. „Durch die neue Regelung soll diese reiche Geschichte auch erlebbar bleiben“, so Radlmeier.

Bildunterschrift: Bei einer Besichtigung der Grabungen in Bayerbach sprachen Landtagsabgeordneter Helmut Radlmeier (CSU) und Kreisarchäologe Dr. Thomas Richter (l.) über die geplante Änderung des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes.

Foto: Josef Amann.

weitere Beiträge