Stille Tage und Co.: Wissenswertes rund um die Osterfeiertage

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Stille Tage ab Gründonnerstag: Das ist zu beachten

Besondere Regeln gelten für alle Betreiber von Gaststätten, Restaurants, Bistros, Diskotheken, Pubs, Bars und sonstigen Gewerben mit öffentlichen Veranstaltungen von Gründonnerstag bis Karsamstag. Bei ihnen handelt es sich laut Gesetz um so genannte „stille Tage“, die besonders geschützt sind.

Tanz- und Unterhaltungsmusik sind daher am Gründonnerstag, 6. April, von 2 bis 24 Uhr sowie am Karsamstag, 8. April, von 0 bis 24 Uhr, verboten. Erlaubt ist lediglich leise Hintergrundmusik, die dem ernsten Charakter des Tages entspricht. Am Karfreitag, 7. April, gilt von 0 bis 24 Uhr ein absolutes Verbot von Tanz-, Musik- und Sportveranstaltungen. Fitnessstudios dürfen am Gründonnerstag und Karsamstag nur leise Hintergrundmusik spielen. Das Offenhalten von Fitnessstudios ist am Karfreitag zwar erlaubt, allerdings ohne jegliches Begleitprogramm oder Musik.

Andere Vergnügungsstätten wie Spielhallen, Wettannahmestellen oder Sexkinos dürfen an den stillen Tagen gar nicht geöffnet sein. An allen drei Tagen dürfen auch in Gaststätten keine Spielgeräte betrieben werden. Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass ein Verstoß gegen die Verbote mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro geahndet werden kann und Kontrollen möglich sind.

Büchereien und WEZ am Karsamstag geschlossen

Die Stadtbüchereien sind am Karsamstag, 8. April, geschlossen und ab Dienstag, 11. April, wieder für die Nutzer da. Auch das Wertstoff- und Entsorgungszentrum (WEZ) ist am Karsamstag ausnahmsweise geschlossen. Eine Anlieferung von Sperrabfall, Wertstoffen und Problemabfall ist an diesem Tag nicht möglich.

Wochenmarkt bereits am Gründonnerstag Der Wochenmarkt findet wegen des Feiertags Karfreitag bereits einen Tag früher statt, also am Gründonnerstag, 6. April.

Bild von annca auf Pixabay

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