Der Jugendhilfeausschuss stellt in seiner Sitzung am Dienstag, 9. Mai, die Vorschlagsliste für die Haupt- und Hilfsschöffen bei den Jugendschöffengerichten und der Jugendkammer für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 auf. Die Vorschlagsliste liegt zwischen Mittwoch, 10. Mai, bis Freitag, 19. Mai, im Stadtjugendamt, Luitpoldstraße 29b, Zimmer 213, während der üblichen Dienstzeiten zur Einsichtnahme aus. Diese sind Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr und zusätzlich Montag bis Mittwoch 14 bis 16 Uhr.
Gegen die Vorschlagsliste kann binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll des Jugendamts Einspruch erhoben werden – mit der Begründung, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen wurden, die nach § 32 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33, 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten.
Stadt Landshut (Verwendung mit Quellenangabe honorarfrei möglich)