Fahren ohne Fahrerlaubnis

bayerische Polizei - Flucht, Kontrolle
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GEISENHAUSEN, LKRS. LANDSHUT. Fahrzeuggespann ohne erforderliche Fahrerlaubnis geführt.

Am Mittwoch, den 23.08.2023, gegen 21.45 Uhr, wurde auf der B299 ein 46-jähriger litauischer Fahrzeuglenker mit seinem Gespann, bestehend aus einem Pkw und einem Anhänger mit 3 Tonnen zulässiger Gesamtmasse, einer allgemeinen Verkehrskontrolle unterzogen. Im Zuge der Kontrolle konnte festgestellt werden, dass der Fahrer nicht über die erforderliche Fahrerlaubnisklasse BE verfügt, sondern nur die Klasse B besitzt. Aufgrund dessen wurde dem Herrn noch an Ort und Stelle die Weiterfahrt mit dem Anhänger unterbunden und ein Ermittlungsverfahren aufgrund eines Vergehens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. Da der Fahrzeugführer keinen ordentlichen Wohnsitz in Deutschland hatte, wurde zudem eine Sicherheitsleistung angeordnet, um die weitere Strafverfolgung sicherzustellen.

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Polizeiinspektion Vilsbiburg – Pressebericht vom 24.08.2023

Symbolbild © Bundespolizei

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