Information zum Schulanfang in der nächsten Woche!

Kontrolle Bundespolizei
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Polizei kündigt verstärkte Schwerpunktkontrollen zum Schulanfang an

Vilsbiburg, Lkrs. Landshut. Schulbeginn am 12.09.2023

Die Polizei Vilsbiburg wird, beginnend ab dem 12.09.2023, in den nächsten Wochen im Rahmen von Aktionstagen verstärkt Schwerpunktkontrollen durchführen. Hierbei wird die Laserpistole auch an Schulbushaltestellen zur Überwachung der Einhaltung der Schrittgeschwindigkeit eingesetzt. Ein Hauptaugenmerk wird auch die Kontrolle der Gurtanlegepflicht und Sicherung der Kinder in den Fahrzeugen sein.

Wie der Leiter der Polizeiinspektion Vilsbiburg, Erster Polizeihauptkommissar Thomas Strobl, heute mitteilte, werden die Kontrollen mit Lasermessgeräten in Hinblick auf den Beginn des Schuljahres 2023/2024 vor allem an Schulbushaltestellen und Fußgängerüberwegen durchgeführt. Er wies darauf hin, dass Autofahrer gerade an Schulbushaltestellen teilweise viel zu schnell unterwegs sind. „Die Straßenverkehrsordnung macht hier ganz eindeutige Auflagen: Bei Bussen, die dort mit eingeschalteter Warnblinkanlage stehen, ist auf beiden Fahrstreifen in Schrittgeschwindigkeit zu fahren. Das bedeutet, dass mit maximal 10 km/h dort gefahren werden darf!“, so Strobl. Verstöße dagegen können richtig teuer werden. So kostet es bereits 115,- Euro und einen Punkt in der Verkehrssünderkartei, wenn ein Autofahrer dort mit 21 – 25 km/h zu schnell ertappt wird. 600,- Euro, zwei Punkte, und 2 Monate Fahrverbot sind fällig, wenn ein Autofahrer außerorts mit 61 km/h und mehr (Überschreitung) an einem haltenden Schulbus mit eingeschalteter Warnblinkanlage – auch auf der Gegenfahrbahn! – vorbeifährt. Innerorts kostet der gleiche Verstoß 700,- Euro, jedoch sind drei Monate Fahrverbot zu erwarten. Besonders Fahrzeuge in Gegenrichtung sind oft der Meinung, dass die Warnzeichen des Busses nicht für sie gelten.

Wie wichtig dem Gesetzgeber das Fahrverhalten an Schulbushaltestellen ist zeigt auch die Tatsache, dass dies der einzige Fall ist, in dem die Aussage eines Polizeibeamten, dass keine Schrittgeschwindigkeit gefahren wurde, vor Gericht nicht anfechtbar ist. „Hier ist die Schätzung des Polizeibeamten völlig ausreichend.“ In diesem Fall werden mindestens 15,- Euro an die Staatskasse fällig. Er appellierte vor allem in Hinblick auf die Sicherheit der Kinder und Jugendlichen – aber auch den eigenen Geldbeutel – an die Vernunft und Selbstdisziplin der Autofahrer.

Darüber hinaus wird die Polizei aber im Rahmen ihrer Aktionstage noch mehr als sonst ihr Augenmerk auf die Gurt- und Kindersicherungspflicht, das Verbot des Telefonierens am Steuer und vor allem aber auch auf die Haltepflicht an Fußgängerüberwegen (Zebrastreifen) legen. Hier hätte die Polizei wieder ein zunehmend verkehrswidriges Verhalten der motorisierten Verkehrsteilnehmer festgestellt. „Fußgänger, die einen markierten Überweg erkennbar benutzen wollen, haben ohne Wenn und Aber unbedingten Vorrang. Der Fahrzeugverkehr (auch Radfahrer) hat anzuhalten und zu warten.“ Auch Verstöße gegen diese Bestimmung würden ausnahmslos in Form der Anzeigenerstattung verfolgt (80,- Euro und 1 Punkt).

Abschließend führte Strobl aus, dass das Ziel der Polizei nicht das Abkassieren der Autofahrer, sondern der Schutz der Kinder und Jugendlichen auf dem Weg zur und von der Schule ist. Die kontrollierenden Beamten wüssten sehr wohl, dass die meisten Verstöße gegen die vorgenannten Vorschriften in den allermeisten Fällen aus Unachtsam- bzw. momentaner Gedankenlosigkeit begangen werden. Aber gerade deswegen sei es notwendig, die Verkehrsteilnehmer entsprechend zu sensibilisieren, eben auch durch Überwachungsmaßnahmen.  „Es ist nun einmal Aufgabe der Polizei, für die Einhaltung der geltenden gesetzlichen Regeln zu sorgen. Ich glaube aber auch, dass es im Sinne aller ist, wenn möglichst keine Schülerin oder Schüler in irgendeiner Art und Weise zu Schaden kommt.“, sagte Strobl und wiederholte seinen eindringlichen Appell an die Vernunft der Verkehrsteilnehmer.

Betrugsversuch mit gesperrtem PC

VILSBIBURG, LKRS. LANDSHUT. Bildschirm gesperrt, Zugriff erteilt

Am Dienstag, den 05.09.2023, rief ein 69-jähriger Rentner mit seinem PC im Internet verschiedene Webseiten auf. Nachdem sich ein Fenster öffnete, mit dem Hinweis, dass der PC gesperrt ist, wurde er aufgefordert eine Telefonnummer anzurufen. Dort meldete sich eine Person mit ausländischem Akzent, forderte den Zugriff auf sämtliche Daten, die diesem auch gewährt wurde. Der Rentner wurde auch aufgefordert, sich bei seiner Bank mit TAN einzuloggen. Der unbekannte Täter verlangte für den Dienst schließlich 999.- Euro und teilte mit, dass der PC in 10 Minuten wieder verfügbar wäre. In dieser Zeit versuchte der Unbekannte eine Überweisung mit den erhaltenen Daten durchzuführen, was aber am Verfügungslimit scheiterte. Dem Vilsbiburger entstand so kein finanzieller Schaden.

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Verkehrsunfallflucht

VILSBIBURG, LKRS. LANDSHUT. Audi Q5 massiv beschädigt

Am Donnerstag, den 07.09.2023, wurde ein geparkter Audi Q5 auf dem Parkplatz bei der Stadthalle erheblich beschädigt. Ein bisher unbekannter Verkehrsteilnehmer ließ nach dem vorhandenen Spurenbild die Reifen auf dem Kiesparkplatz so stark durchdrehen, dass die aufgewirbelten Steine auf den Audi geschleudert wurden. Dabei gingen die Scheiben auf der rechten Fahrzeugseite zu Bruch und im Lack waren etliche Steinschläge. Der Sachsachschaden wird auf mindestens 6.500.- Euro geschätzt. Der Verursacher entfernte sich vom Parkplatz ohne den Schaden zu melden. Sachdienliche Hinweise bitte an die PI Vilsbiburg unter 08741/9627-0

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Polizeiinspektion Vilsbiburg – Pressebericht vom 08.09.2023

Symbolbild: © Bundespolizei

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