LANDSHUT. Das Balsgäßchen zwischen Neustadt und Altstadt wird von einer Vielzahl von Verkehrsteilnehmer als „Schleichweg“ benutzt, obwohl die Durchfahrt für Kraftfahrzeuge verboten ist. Durch die Polizei sind in nächster Zeit verstärkte Kontrollen bzgl. dieses Durchfahrtsverbots geplant. Wer erwischt wird muss mit einer Verwarnung in Höhe von 50.– Euro rechnen.
Pressebericht der Polizei Landshut vom 19.09.2023
Symbolbild: © Bayerische Polizei