Verstoß gegen das Waffengesetz

Bundespolizei
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Mainburg. 52-jähriger führte in seinem Pkw verbotswidrig einen Schlagstock

Am 05.08.2023, gegen 17:50 Uhr wurde der Fahrer eines Pkw, Honda, im Bereich der Äußeren Landshuter Straße einer Verkehrskontrolle unterzogen. Im Verlauf der Überprüfung konnte in der Seitenablage der Fahrertür ein Schlagstock festgestellt werden. Da das mitführen einer solchen Hiebwaffe nach dem Waffengesetz verboten ist, wurde der Gegenstand sichergestellt und ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen den aus Mainburg stammen Mann eingeleitet. Der Fahrzeugführer hat nun mit einem Bußgeld im unteren dreistelligen Bereich zu rechnen.

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Pressebericht vom 06.08.2023 Polizeiinspektion Mainburg

Symbolbild © Bundespolizei

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