Auto überschlägt sich – Fahrerin leicht verletzt

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STEPHANSPOSCHING, am Dienstag, 18.04.2023, gegen 13:30 Uhr, kam 59-jährige Pkw-Führerin mit ihrem Fahrzeug auf der Staatsstraße 2074 zwischen Michaelsbuch und Stauffendorf aufgrund eines Fahrfehlers von der Fahrbahn ab. Der Kleinwagen überschlug sich und kam in der angrenzenden Wiese zum Stehen. Neben einem mittleren 4-stelligen Sachschaden erlitt die Frau leichte Verletzungen und wurde durch den Rettungsdienst in ein Krankenhaus gebracht.

Ladendieb ertappt

OSTERHOFEN, am Dienstag, 18.04.2023, gegen 14:20 Uhr, konnte eine aufmerksame Angestellte eines Getränkemarktes beobachten, wie ein 51-jähriger Mann eine Flasche fruchtigen Aperitifs heimlich vereinnahmte und damit den Laden verließ. Nach kurzer Verfolgung konnte der Langfinger gestellt und den Beamten der verständigen Polizeiinspektion Plattling übergeben werden. Diese zeigten ihn wegen Ladendiebstahl an.

Betrunken mit Pkw unterwegs

PLATTLING, am Dienstag, 18.04.2023, gegen 21:50 Uhr, fiel einer Streifenbesatzung der Polizeiinspektion Plattling ein Pkw-Fahrer auf, der in der Straubinger Straße merkliche Schwierigkeiten hatte auf seiner Fahrspur zu bleiben. Bei der anschließenden Kontrolle stellte sich heraus, dass die merkliche Alkoholisierung des 31-jährigen Fahrers die Ursache für seine Fahrweise gewesen sein dürfte. Ein entsprechender Test ergab einen Wert im Bereich einer Verkehrsstraftat, so dass eine Blutentnahme angeordnet wurde. Den Führerschein behielten die Beamten ein.

Opfer fällt auf dreiste Betrugsmasche herein – hoher Schaden

PLATTLING, ein 41-jähriger Mann aus Plattling hat in den vergangenen Wochen mehrere Zahlungen auf ein ausländisches Konto geleistet. Zuvor wurde ihm suggeriert, dass er nach  Bezahlung dieser „Gebühren“ selbst Begünstigter einer „Spende“ aus einem Nachlass einer ihm unbekannten Person werde. Anstatt des versprochenen 6-stelligen Gewinns entstand ihm durch die Betrugsmasche ein Schaden im unteren 4-stelligen Bereich. Die Polizeiinspektion Plattling weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass bis zum heutigen Tage noch KEIN Fall bekannt wurde, bei dem ein Notar oder Nachlassverwalter mit den Begünstigten einer Erbschaft über ein soziales Netzwerk oder per E-Mail in Kontakt getreten wäre. Analog verhält es sich mit hohen Gewinnversprechen, vor deren Auszahlung man selbst etwas bezahlen muss. Sollte ein derartiger Betrugsverdacht bestehen, berät die Polizei die Betroffenen im Vorfeld gerne, bevor Zahlungen getätigt werden.

Pressebericht der PI Plattling vom 19.04.2023

Bild von Romy van Ewijk auf Pixabay

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