Motorradkontrolle am Sonntag, 16.07.2023

Polizeiinspektion Vilsbiburg - Sonderpressebericht zur Motorradkontrolle vom 16.07.2023
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Vilsbiburg, Lkrs. Landshut. Motorradkontrolle der PI Vilsbiburg mit der Kontrollgruppe Motorrad des PP Niederbayern

Am Sonntag, 16.07.2023, wurde von 10:00 – 17:00 Uhr, eine Motorradkontrollaktion der PI Vilsbiburg mit Unterstützung der Kontrollgruppe Motorrad des PP Niederbayern durchgeführt.

Insgesamt wurden 155 Krafträder und ein getunter Pkw an der Kontrollstelle in Achldorf am Wertstoffhof angehalten. Es wurden hier hauptsächlich Kontrollen der Fahrzeuge hinsichtlich des technischen Zustandes und möglicher Veränderungen durchgeführt. Durch die fachkundige Anleitung der Mitglieder der Kontrollgruppe wurden die teilnehmenden Beamten/-innen der PI Vilsbiburg in diese Thematik eingewiesen.

Neben kleineren Verstößen, wie fehlende Rückstrahler, nicht mitgeführter Führerschein oder Zulassungsbescheinigung, wurden bei mehreren Fahrzeugen erhebliche Mängel festgestellt:

Ein Harley-Fahrer hatte einen zusätzlichen Schalter zur Steuerung der Drosselklappen der Auspuffanlage verbaut, damit auch bei geringen Drehzahlen ein noch lauteres Geräusch erzeugt wird. Bei einer weiteren Harley war diese Steuerung mit einer Funkfernbedienung geregelt. Das Krad erzeugte so einen Dezibelwert von über 120 dB. Dieser Wert wird normalerweise von einem startenden Düsenflugzeug erreicht. Beide Fahrzeugführer erhielten eine Verkehrsordnungswidrigkeitenanzeige. Ferner erhält die zuständige Zulassungsstelle eine Mitteilung, dass die Betriebserlaubnis der Motorräder durch die Änderungen erloschen ist.

Zwei weiteren Fahrern wurde wegen unzulässiger Veränderungen die Weiterfahrt untersagt. Bei den beiden Motorrädern waren nicht zugelassene Teile verbaut und deshalb die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt. Zusätzlich war noch eine „neue“ Kennzeichenhalterung angebracht und das amtliche Kennzeichen dadurch kaum noch abzulesen. Ferner wurden vier Fahrzeuge wegen abgefahrener Reifen und ein Roller mit einer seit drei Jahren abgelaufenen Frist zur Hauptuntersuchung beanstandet.

Die überwiegende Anzahl der Motorräder war in einem ordnungsgemäßen Zustand und es wurden viele Fachgespräche mit den Kontrollierten geführt. Erschreckend war bei den hohen Temperaturen die oft mangelhaft vorhandene Schutzkleidung. Selbst auf hochmotorisierten Fahrzeugen waren Fahrer und Beifahrer hier teilweise nur mit kurzen Hosen und T-Shirt bekleidet unterwegs. Die Gefahr und das erhöhte Verletzungsrisiko war allen bewusst, wurde aber bei 30 Grad trotzdem in Kauf genommen. Als Schutzkleidung ist verkehrsrechtlich nur der Schutzhelm vorgeschrieben und es kann hier nur an die eigene Vernunft appelliert werden.

Foto: Polizei Vilsbiburg

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