Schleierfahnder stellen große Menge Bargeld und Gold sicher

Schleierfahnder stellen große Menge Bargeld und Gold sicher
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HUNDERDORF, LKR. STRAUBING-BOGEN. Bei einer Verkehrskontrolle am Sonntag (29.10.2023) an der Rastanlage Bayerwald-Süd an der A3 entdeckten Beamte der Verkehrspolizeiinspektion Deggendorf eine größere Summe Bargeld und mehrere Kilogramm Gold. Die Kriminalpolizeiinspektion Niederbayern ermittelt zusammen mit der Staatsanwaltschaft Regensburg wegen des Verdachts der Geldwäsche.

Am Sonntag, gegen 11.00 Uhr, kontrollierten Schleierfahnder einen Audi aus dem Raum Dortmund an der Rastanlage Bayerwald-Süd. Der 60-jährige Fahrer gab an, zusammen mit seiner Beifahrerin auf dem Weg in die Türkei zu sein. Bei der Durchsuchung des Pkw entdeckten die Beamten ein professionelles Schmuggelversteck, in dem sich eine größere Menge Bargeld, sowie einige Kilogramm Gold befanden. Insgesamt führten die beiden Tatverdächtigen knapp eine halbe Millionen Euro mit sich und es konnten etwa 50 Kilogramm Gold im Fahrzeug aufgefunden und sichergestellt werden.

Der 60-Jährige und seine 42-jährige Mitfahrerin wurden vorläufig festgenommen und ein Verfahren wegen des Verdachts der Geldwäsche eingeleitet. Die Kriminalpolizeiinspektion Niederbayern hat zusammen mit der Staatsanwaltschaft Regensburg die Ermittlungen übernommen.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Regensburg erging zwischenzeitlich Haftbefehl gegen die beiden Tatverdächtigen wegen des dringenden Tatverdachts der Geldwäsche. Der 60-Jährige und die 42-Jährige wurden am Montag (30.10.2023) beim Amtsgericht Regenburg vorgeführt und im Anschluss in verschiedene Justizvollzugsanstalten eingeliefert.

Das Bargeld und das Gold wurden zur Sicherung der Einziehung beschlagnahmt.

Vereinfachte Verfahren für die Vermögensabschöpfung – Stichwort „Beweislastumkehr“

Mit der Strafrechtsänderung 2017 können die Strafverfolgungsbehörden und Gerichte Vermögenswerte mit unklarer bzw. krimineller Herkunft leichter einziehen – der Nachweis einer konkreten strafbaren Handlung ist hierfür nicht notwendig – d. h. der Betroffene muss nachweisen, dass er das gesicherte Vermögen auf legale Weise erlangt hat. Auch die niederbayerischen Polizeidienststellen greifen, in Zusammenarbeit mit den Justizbehörden, vermehrt auf die rechtlichen Möglichkeiten zurück, um Taterträge zu sichern – denn: „Straftaten dürfen sich nicht lohnen“

31.10.2023, Polizeipräsidium Niederbayern

Bild: © PP NB

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