Streifen schützen Gewässer und Lebensräume von Tieren und Pflanzen
Gewässerrandstreifen sind wichtig für den Schutz von Gewässern und Natur. Sie sind unter anderem ein Puffer gegen den Eintrag von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln oder Feinmaterial und sie verhindern Abschwemmungen bei Hochwasser. Außerdem sorgen die Randstreifen für artenreichere Lebensräume im und am Gewässer.
Deshalb enthält das Bayerische Naturschutzgesetz seit 1. August 2019 Regelungen zu Gewässerrandstreifen entlang naturbelassener Bereiche fließender oder stehender Gewässer. Hiernach ist es seither verboten, in einer Breite von mindestens fünf Metern von der Uferlinie den Gewässerrandstreifen garten- oder ackerbaulich zu nutzen. Der Stadtrat der Stadt Landshut hat in diesem Zusammenhang nun ein Ankaufprogramm für Gewässerrandstreifen beschlossen. Ziel ist es, längere und durchgängige Grundstücksstreifen an Gewässern zu erhalten, die wirtschaftlich gepflegt, nachhaltig angelegt und bewirtschaftet werden können.
Um den Eingriff in das Eigentum durch dieses Nutzungsverbot auszugleichen, sieht das Bayerische Wassergesetz neuerdings für Betroffene einen angemessenen Geldausgleich durch den Freistaat Bayern vor. Die Stadt Landshut geht aber davon aus, dass für viele Grundeigentümer und Landwirte die Pflege dieser Gewässerrandstreifen dennoch unattraktiv bleiben wird, weil die Streifen oft schlecht zugänglich sind und sie wegen der Gewässernähe häufiger vernässen. Den Betroffenen soll durch das Ankaufprogramm der Stadt nun ein zusätzliches Angebot gemacht werden, um auf das Nutzungsverbot reagieren zu können.
Auch naturschutzfachlich ist das Ankaufprogramm zu begrüßen. Das Bayerische Naturschutzgesetz sieht zwar die Unzulässigkeit einer ackerbaulichen oder gartenbaulichen Nutzung im Fünf-Meter-Bereich von natürlichen oder naturnahen Gewässern vor. Es macht aber keine Angaben zu zulässigen oder gewünschten Folgenutzungen. Die Aufgabe der bisherigen Nutzung bedeutet somit nicht zwangsläufig, dass die aus der Bewirtschaftung entnommenen Uferrandstreifen eine ökologisch hochwertige Folgenutzung erfahren werden. Im Fall eines Erwerbs durch die Stadt Landshut ist vorgesehen, zusammenhängende Uferrandstreifen zu schaffen und diese naturnah und ökologisch hochwertig anzulegen und zu pflegen.
Eigentümer, die sich für das Ankaufprogramm für Gewässerrandstreifeninteressieren, können sich mit dem Liegenschaftsamt der Stadt Landshut unter 0871-881244 in Verbindung setzen.
Foto: Stadt Landshut (Abdruck mit Quellenangabe honorarfrei)