HENGERSBERG. Pkw mit Anhänger ohne erforderliche Fahrerlaubnis geführt.
Bei einer Verkehrskontrolle eines Pkw mit Anhänger, heute Morgen um 01.35 Uhr, konnte der 24-Jährige Fahrer nicht die erforderliche Fahrerlaubnis vorzeigen. Aus diesem Grund wurde ein Strafverfahren eingeleitet und eine Weiterfahrt unterbunden. Da der junge Mann seinen Wohnsitz in Moldau hat, konnte er erst nach Bezahlung einer Sicherheitsleistung seine Heimreise, diesmal aber als Beifahrer, antreten.
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Diebstahl
DEGGENDORF. Dieb entwendet Alkohol aus einem unversperrten Lagerraum.
Gestern Abend gegen 23.30 Uhr nahm ein 37-Jähriger aus dem Lagerraum einer Cocktailbar am Oberen Stadtplatz insgesamt 5 Flaschen alkoholhaltige Getränkeflaschen mit. Als der Wirt den Diebstahl bemerkte, sah er noch den Täter, zusammen mit fünf Freunden flüchten. Seinen Rucksack mit Diebesgut im Wert von insgesamt 120 Euro ließ er am Tatort zurück. Zu seinem Nachteil befand sich Post mit seiner Adresse ebenfalls im Rucksack. Im Bereich des Bogenbachdamms konnte der Dieb zusammen mit seinen Freunden gestellt werden. Da der 37-Jährige offensichtlich Alkohol konsumiert hatte, wurde vor Ort ein Atemalkoholtest durchgeführt der einen nicht unerheblichen Wert zeigte. Auf Grund seines festen Wohnsitzes in Deggendorf, konnte er nach den erforderlichen Maßnahmen wieder nach Hause gehen, für den Diebstahl muss er sich nun verantworten.
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Verkehrsdelikt
DEGGENDORF. E-Scooter lief schneller als erlaubt.
In der Graflinger Straße fiel Beamten gestern Abend gegen 18.20 Uhr ein E-Scooter auf, der offensichtlich mit zu hoher Geschwindigkeit unterwegs war. Bei der Kontrolle des 48-Jährigen Fahrers gab dieser auch sofort zu, dass sein Elektrokleinstfahrzeug bis zu 45 km/h schnell fährt. Zudem ist der Fahrer auch nicht mehr im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis. Ein Verfahren wurde gegen ihn eingeleitet.
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Verkehrsdelikt
HENGERSBERG. Bei Verkehrskontrolle Alkoholgeruch festgestellt.
In der Donaustraße wurde Sonntagmorgen gegen 08.25 Uhr ein schwarzer Audi einer Verkehrskontrolle unterzogen. Da von dem 41-Jährigen Fahrer Alkoholgeruch ausging, führten die Beamten vor Ort einen Vortest durch, welcher positiv verlief. Der im Anschluss durchgeführte gerichtsverwertbarer Atemalkoholtest wies einen Wert im Ordnungswidrigkeiten Bereich auf. Eine Weiterfahrt wurde dem Fahrer aus dem Landkreis untersagt. Ihn erwartet nun ein einmonatiges Fahrverbot und 500 Euro Geldbuße.
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16.01.2023 – Presse-Info Polizeiinspektion Deggendorf
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